Das Umfeld der Eingangsrechnungsverarbeitung ändert sich regelmäßig: Gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich, es gibt technische Weiterentwicklungen usw.
Die Web-Site "hält das Buch aktuell" und informiert hier mit einem Korrekturverzeichnis und Aktualisierungen - soweit das möglich ist.
Dieser Abschnitt informiert über Aktualisierungen gegenüber der gedruckten Fassung.
Regelmäßig können Sie sich über aktuelle Meldungen auch auf der Startseite
www.dr-weiss.com informieren.
Dezember 2019
Im November 2018 sind die Beschreibungen in den vier Punkten #20, #130, #135, #136 ergänzt worden und am 28. November 2019 sind die aktualiserten GoBD endgültig verabschiedet worden. Unten sind die Änderungen zusammengefasst und hervorgehoben.
Hinweis: Die Randziffern sind unverändert geblieben.
Im wesentlichen gibt es folgende Änderungen:
Der Link führt auf die DWB-Seite mit Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung.
November 2017
Der Fahrplan für die elektronische Rechnungsstellung wurde vom Kabinett per Verordnung festgelegt. Ende 2018 starten die Bundesbehörden, ab 2020 die Unternehmen. Siehe dazu den Download-Link zur e-Rechnungsverordnung auf der rechten Seite.
Die Änderung besagt, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, sofern diese der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen.
27.11.2018 Pflicht zum elektronischen Rechnungsempfang für Bundesbehörden
27.11.2019 Pflicht zum elektronischen Rechnungsempfang für übrige öffentliche Auftraggeber des Bundes
27.11.2020 Pflicht zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen beim Bund!
Die Rechnungen können an den Bund auf verschiedene Wege übertragen werden.
a) über ein Web-Formular werden die Daten wohl direkt erfasst werden können.
b) Rechnungen werden hochgeladen werden können
c) Seitens des Bundes wird ein Web-Service zur Verfügung gestellt werden
d) Eine Übertragung per E-Mail, auch mit DE-Mail wird möglich sein.
Die elektronischen Rechnungen muss einem Format der Normierungskommission CEN entsprechen. Es handelt sich damit um ein Datenformat, d.h. eine pdf-Rechnung genügt der Anforderung nicht, da es ein Bildformat ist.
Das neue Format ZUGFeRD 2.0 entspricht diesem Format, da der Datenteil die CEN-Anforderung erfüllt.
IT-Planungsrat setzt auf Peppol als sicheren Webservice für Rechnungen an die Verwaltung.
Das ergibt sich aus der Sitzung vom 16. April 2018. Er hält es für erforderlich, dass elektronische Rechnungen an alle öffentlichen Auftraggeber über einen bundesweit einheitlichen sicheren Webservice übermittelt werden können. Er stellt fest, dass hierfür mit PEPPOL ein geeigneter Marktstandard im Sinne des § 3 IT-Staatsvertrag zur Verfügung steht, der von Seiten der europäischen Kommission für die Digitalisierung des Beschaffungswesens empfohlen wird, und der beim Bund und der Freien Hansestadt Bremen bereits pilotiert wird.
Mai 2018: Ergänzung des Kapitel mit folgenden Akualisierungen.
Das bisher in Deutschland eher unbekannte und vernachlässigte PEPPOL-Verfahren könnte in Deutschland an Bedeutung gewinnen:
Der IT-Planungsrat hat sich bei seiner Sitzung am 16. April 2018 für Peppol als Webservice für die Verwaltung ausgesprochen.
= Aktuell liegen keine Korrekturhinweise vor =